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Sonntag

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

2. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2275-0

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Sonntag - GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

§ 96 Kostentragung und Kostenersatz an Versicherte bei Anstaltspflege

Walter Schober

Übersicht


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Rz
I.
Kostentragung/Kostenersatz Inland
1, 2
II.
Kostentragung/Kostenersatz Ausland
3- 7

I. Kostentragung/Kostenersatz Inland

1

Die Spitalsbehandlung ist für sachleistungsberechtigte Versicherte in der allgemeinen Gebührenklasse eines Krankenhauses, das über Landesfonds finanziert wird, oder einer privaten Vertragskrankenanstalt - abgesehen vom täglichen Spitalskostenbeitrag - völlig kostenlos. Der Spitalskostenbeitrag, der direkt vom Spital eingehoben wird, beträgt € 10,91 pro Tag für maximal 28 Tage im Kalenderjahr. Er entfällt bei Vorliegen einer Rezeptgebührenbefreiung. Wird die Sonderklasse gewählt, sind die damit verbundenen Mehrkosten vom Versicherten selbst zu tragen.

2

Für Geldleistungsberechtigte bzw Versicherte, welche die Option „Geldleistungsberechtigung Spital-Sonderklasse“ (§ 85a Abs 1 Z 1) gewählt haben, ist die Behandlung in der allgemeinen Gebührenklasse eines landesfondsfinanzierten Spitals oder eines privaten Vertragskrankenhauses - bis auf den Spitalskostenbeitrag von € 10,91 täglich für maximal 28 Tage - ebenfalls kostenlos. In der Sonderklasse gebührt nach Vorlage der saldierten Krankenhausrech...

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