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Sonntag

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

2. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2275-0

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Sonntag - GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

§ 80 Eintritt des Versicherungsfalles

Walter Schober

Übersicht


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Rz
I.
Krankheitsbegriff (Z 1)
A.
Allgemeines
1- 3
B.
Medizinischer Krankheitsbegriff
4
C.
Rechtlicher Krankheitsbegriff in der Judikatur
5- 9
D.
Behandlungsbedürftigkeit
10- 12
E.
Zusammenspiel Krankheit und Behandlungsbedürftigkeit
1.
Exkurs: Überlagerung durch das Grundrecht der Glaubens- und Gewissensfreiheit?
F.
Beispiele
14- 25
G.
Eintritt des Versicherungfalles
II.
Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit (Z 2)
III.
Mutterschaft (Z 3)
27, 28

I. Krankheitsbegriff (Z 1)

A. Allgemeines

1

§ 80 Z 1 definiert den Versicherungsfall der Krankheit als regelwidrigen Körper- oder Geisteszustand, der eine Krankenbehandlung notwendig macht, durch die wiederum nach § 90 Abs 2 die Gesundheit, die Arbeitsfähigkeit und die Fähigkeit, für die lebenswichtigen persönlichen Bedürfnisse zu sorgen, nach Möglichkeit wiederhergestellt, gefestigt oder gebessert werden sollen. Davon abzugrenzen sind Gebrechen und Dauerinvalidität. Da § 80 inhaltlich § 120 ASVG entspricht, kann daher die überwiegend zu § 120 ASVG entwickelte Rsp bei Anwendung des § 80 herangezogen werden (Teschner/Widlar, GSVG § 80 Anm 2).

2

Gebrechen sind ihrem Wesen nach medizinisch nicht beeinflussbare, gänzliche oder teilweise Ausfälle von normale...

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

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