SWK-Spezial Besteuerung von Kapitalvermögen
1. Aufl. 2009
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6. Besteuerung bei inländischen beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften
6.1. Erfasste Körperschaften
Bestimmte inländische Körperschaften sind gemäß § 1 Abs. 3 Z 2 und 3 KStG von der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht befreit. Für diese erfolgt eine Besteuerung nur im Rahmen des § 21 Abs. 2 und 3 KStG mit bestimmten Einkünften aus Kapitalvermögen; S. 101dieser Katalog wurde durch die Neuordnung der Kapitalvermögensbesteuerung massiv erweitert (mit dem 1. StabG 2012 auch um die Veräußerung von Liegenschaften; dazu Wurm, ). Von dieser Besteuerung sind einerseits inländische Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie andererseits gemäß § 5 KStG oder nach anderen Bundesgesetzen von der Körperschaftsteuerpflicht befreite Körperschaften erfasst. Als Reaktion auf das VwGH-Erkenntnis vom , 94/13/0018, hat der Gesetzgeber auch solche Körperschaften in dieses Besteuerungssystem aufgenommen, die nach einem Sondergesetz „umfassend“ von der Körperschaftsteuer befreit sind; davon ist nur die Bundesfinanzierungsagentur ausgenommen.
6.1.1. Betriebe gewerblicher Art
Betriebe gewerblicher Art von Körp...