SWK-Spezial Besteuerung von Kapitalvermögen
1. Aufl. 2009
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5. Die Besteuerung von Kapitaleinkünften bei Privatstiftungen
5.1. Außerbetrieblicher Bereich der Privatstiftung
Privatstiftungen sind massiv von der Neuordnung der Besteuerung des Kapitalvermögens betroffen. Generell ist zu bemerken, dass auf Privatstiftungen im außerbetrieblichen Bereich „zwei Körperschaftsteuern“ anwendbar sind, nämlich die „normale“ Körperschaftsteuer i. H. v. 25 % sowie die bei kapitalertragsteuerpflichtigen Zuwendungen an Begünstigte anrechenbare Zwischenkörperschaftsteuer, die ab der Veranlagung 2011 ebenfalls 25 % beträgt (bis zur Veranlagung 2010 12,5 %). Zwischensteuer fällt nur so weit an, als zwischensteuerpflichtige Einkünfte in der Privatstiftung thesauriert werden. KESt-pflichtige Zuwendungen der Privatstiftung reduzieren die Bemessungsgrundlage der Zwischenkörperschaftsteuer. Ergeben sich Überhänge an Zuwendungen an Begünstigte, wird in der Vergangenheit abgeführte Zwischensteuer der Privatstiftung erstattet. Für eine derartige Verrechnung darf die auf die Zuwendungen anfallende KESt nicht (z. B. gemäß DBA) erstattet werden (zur Fu...