Innsbrucker Jahrbuch zum Arbeitsrecht und Sozialrecht 2018
1. Aufl. 2019
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I. S. 54Einleitung und Eingrenzung des Themas
Im Jahr 2018 feierte das österreichische Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) ein rundes Jubiläum: Am , also vor gut 30 Jahren, ist das AÜG in Kraft getreten. Es war eine schwere Geburt – mehr als ein Jahrzehnt wurde um die gesetzliche Regulierung der Arbeitskräfteüberlassung gerungen. Insb die Seite der AN-Vertretung zeigte sich hinsichtlich dieses Gesetzesvorhabens gespalten: Zwar bestand evidentermaßen die Notwendigkeit einer Verbesserung der zu diesem Zeitpunkt höchst prekären Situation überlassener Arbeitskräfte, zugleich war aber klar, dass mit der Regulierung der Arbeitskräfteüberlassung auch deren endgültige Legitimierung verbunden sein würde, sodass vorerst Uneinigkeit darüber bestand, ob man nicht viel eher auf ein gänzliches Verbot der Arbeitskräfteüberlassung hinwirken sollte. Erst der dritte Gesetzesentwurf aus dem Jahr 1986 fand schließlich die nötige Zustimmung, sodass das Phänomen Arbeitskräfteüberlassung endlich doch in geordnete rechtliche Bahnen gelenkt werden konnte.
Die Entwicklung der Arbeitskräfteüberlassung war seither eine höchst dynamische. Die Zahl der Leiharbeitskräfte hat sich seit der ersten Stichtagserhebung fast verzehnfacht. Im Erhebungsz...