Vererben über die Grenze
1. Aufl. 2018
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S. 819. Erbschaft- und Schenkungsteuer Deutschland
9.1. Überblick
Das deutsche Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, kurz ErbStG, unterteilt unentgeltliche Vermögensübergänge in Erwerb von Todes wegen iSd § 3 ErbStG bzw in Schenkungen unter Lebenden iSd § 7 ErbStG. Das Besteuerungsziel ist somit der unentgeltliche Vermögensübergang von Person A zu Person B.
Diese Erbanfallsteuer ist durch das Bereicherungsprinzip des § 10 Abs 1 Satz 1 ErbStG geprägt, da die Bereicherung, die im Beispiel von eben Person B zufließt, dem ErbStG unterliegt. Die Erbschaftsteuer wird in der Form der Nachlasssteuer bzw der Erbanfallsteuer erhoben. Die Nachlasssteuer ist die Abgabe vom Nachlass des Erblassers, der Nachlass wird somit vor Übergang auf die Erben besteuert. Im Gegensatz knüpft die Erbanfallsteuer an den erwerbenden einzelnen Erben an.
Neben dem ErbStG sind im Besteuerungsverfahren unter anderem noch die ErbStDV (Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung), durch welche zB die Anzeigenpflichten geregelt werden und die Bewertungsgesetze als Rechtsgrundlage zu nennen.
Das ErbStG unterteilt sich in fünf Abschnitte. Abschnitt 1 regelt in den § 1–9 die Steuerpflicht. Die § 10–13d bilden Abschnitt 2, welcher sich mit der Wertermittlung auseinandersetzt. Abschnitt 3 erläute...