Vererben über die Grenze
1. Aufl. 2018
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S. 615. Die EU-Erbrechtsverordnung
Mit der Verordnung Nr 650/2012 des europäischen Parlaments und der Verordnung des Rates vom vereinheitlicht die EU das internationale Erbrecht aller Mitgliedstaaten, mit Ausnahme von Irland, Dänemark und dem Vereinten Königreich.
5.1. Gliederung
Die Verordnung gliedert sich in sieben Kapitel. Das erste Kapitel legt den sachlichen Anwendungsbereich der EuErbVO fest und bestimmt gewisse Begrifflichkeiten, welche für die Anwendung der VO von Interesse sind. Die internationale Zuständigkeit bezüglich Rechtsfragen im Erbrecht wird in Kapitel zwei geregelt. Das dritte Kapitel bestimmt Kollisionsnormen, die im Zusammenhang mit der Rechtsnachfolge von Todes wegen zur Bestimmung des in Nachlasssachen anzuwendenden Rechts aller Bereiche dienlich sind. Regelungen über Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen der EU-Mitgliedstaaten sind in Kapitel vier geregelt. Die Ergänzung der Regelung des vierten Kapitels wird in Kapitel fünf ausgeführt. Das europäische Nachlasszeugnis ist eine wesentliche Neuerung welche in Kapitel sechs bestimmt ist. Das Verhältnis der EuErbVO zu internationalen Übereinkommen ist in Kapitel sieben geregelt.
5.2. Auslegung
Damit a...