Umsatzsteuer kompakt 2016/17
6. Aufl. 2016
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S. 31122. Selbsttest
Aufgabenstellung:
1) Ein Wirtschaftstreuhänder ist als Stiftungsvorstand tätig. Im Rahmen des Vorstandsmandats ist er für die wirtschaftliche Gebarung der Stiftung zuständig. Der Stiftungsvorstand trifft sich monatlich zu Beratungen, darüber hinaus werden die Belange der Stiftung durch die Vorstände in freier Zeiteinteilung und nach Maßgabe der Dringlichkeit betreut.
Liegt Unternehmereigenschaft vor?
(1 Punkt)
2) Der Baumeister Müller lässt sich von seiner Firma einen Bungalow bauen. Das Baumaterial kostet 100.000 € netto. Der Unternehmer hat normalerweise einen Rohaufschlag von 20 % auf die Kosten. Infolge zwischenzeitiger Kostensteigerung würde das Material zum Zeitpunkt der Fertigstellung 150.000 € netto kosten.
(2 Punkte)
Dieser Vorgang ist
nicht steuerbar
steuerbar
steuerfrei
steuerpflichtig
Begründung:
Eintragung in der Jahreserklärung:
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Kennzahl | Betrag |
3) Das Versandhaus QU in Salzburg nahm in einem Rechtsstreit mit einer französischen Lieferfirma die Beratungsleistungen eines französischen Rechtsanwaltes F in Anspruch. Der Anwalt legte an die Firma QU eine Honorarnote in Höhe von 4.000 € netto.
(2 Punkte)
Dieser Vorgang ist in Österreich
nicht steuerbar
steuerbar
steuerfrei
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