Umsatzsteuer kompakt 2016/17
6. Aufl. 2016
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S. 20811. Steuerliche Erfassung der Umsätze (§ 17)
11.1. Methoden der Erfassung der Umsätze
Man unterscheidet zwischen Ist- und Sollbesteuerung.
11.2. Was ist die Besteuerung nach vereinbarten Entgelten – Sollbesteuerung?
Es entsteht die Steuerschuld grundsätzlich mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Lieferung oder sonstige Leistung ausgeführt wurde (weitere Regelungen siehe unten). Das heißt, es kommt in diesem Fall nicht auf die Bezahlung, sondern auf die Ausführung des Umsatzes an.
11.3. Was ist die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten – Istbesteuerung?
Bei der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten entsteht die Steuerschuld grundsätzlich mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Entgelte vereinnahmt worden sind. In diesem Fall ist somit die Bezahlung der Forderung für die Umsatzsteuer-Abfuhr ausschlaggebend.
11.4. Überblick
S. 20911.4.1. Für wen ist die Istbesteuerung vorgesehen?
Die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (Istbesteuerung) ist für folgende Fälle vorgesehen:
Zwingende Istbesteuerung ist vorgesehen bei Versorgungsunternehmen (Gas-, Wasser-, Heiz- und E-Werke, Müllentsorgung). Bei ihnen gilt mit Rechnungslegung das Entgelt als vereinnahmt und die Leistung als erbracht.
Grund...