Umsatzsteuer kompakt 2016/17
6. Aufl. 2016
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S. 323. Unternehmer, Unternehmen (§ 2)
3.1. Unternehmer, Unternehmen
3.1.1. Der Unternehmer
In den bisherigen Fällen konnten Sie stets davon ausgehen, dass die Unternehmereigenschaft gegeben ist. Nachfolgend sollen Sie in die Lage versetzt werden, dies selbst zu beurteilen.
3.1.1.1. Wer ist eigentlich Unternehmer?
Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt (§ 2 Abs. 1 erster Satz). Die Definition enthält vier Voraussetzungen, die vorliegen müssen, damit jemand Unternehmer ist.
S. 333.1.1.2. Was versteht man unter Unternehmerfähigkeit?
Darunter versteht man die Fähigkeit, überhaupt Unternehmer zu sein. Diese Unternehmerfähigkeit hat zunächst einmal jeder Mensch, und zwar von Geburt an bis zu seinem Tode.
Bei natürlichen Personen (Menschen) deckt sich also die Unternehmerfähigkeit mit der bürgerlich-rechtlichen Rechtsfähigkeit. Die Unternehmerfähigkeit setzt keine Geschäftsfähigkeit und nicht einmal Handlungsfähigkeit voraus.
Der zwei Monate alte Säugling S erbt die Fabrik seines Onkels O. Seine Eltern leiten als seine gesetzlichen Vertreter die Fabrik bis zu seiner Volljährigkeit.
In diesem Falle ist S der Unternehmer und nicht seine Eltern. Es kommt für...