Rechnungswesen, Steuern und Betriebswirtschaft in der Bauwirtschaft
3. Aufl. 2024
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S. 2019. Nachhaltigkeitsberichterstattung
9.1. Einleitung und Überblick
Im Rahmen des „Aktionsplan Sustainable Finance“ und des europäischen Green Deals, mit dem Ziel, eine klimaneutrale Wirtschaft bis 2050 zu schaffen, bildet die EU-Taxonomie-Verordnung ein EU-weit einheitliches Rahmenwerk für die Klassifizierung ökologisch nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten. Durch die neue Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erweitert sich der bisherige Anwendungsbereich der EU-Taxonomie-Verordnung und entstehen neue Berichtspflichten über Nachhaltigkeitsaspekte für eine breitere Schicht von Unternehmen.
Durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erfährt die bisherige „Non-Financial Reporting Directive“ (NFRD) ein grundlegendes Update. Durch die neue CSRD entstehen sowohl neue Berichtspflichten als auch ein erweiterter Anwendungsbereich der EU-Taxonomie-Verordnung. Neben kapitalmarktorientierten Unternehmen (unabhängig von ihrer Größe) sind nunmehr auch nach der Definition des UGB große Unternehmen von der Berichtspflicht umfasst. Die Regelungen für große Unternehmen werden für Geschäftsjahre beginnend ab dem gelten. In zeitlicher Hinsicht ist es für die betroffen...