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Prinz

Personalverrechnung: eine Einführung 2024

Rechtliche Grundlagen – Erläuterungen – Gelöste Beispiele

32. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4826-2

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Dokumentvorschau
Personalverrechnung: eine Einführung 2024 (32. Auflage)

S. 39120. Veranlagungsverfahren und Freibetragsbescheid

20.1. Allgemeines

Das EStG sieht vor, dass Freibeträge grundsätzlich im Zuge der Veranlagung beim Wohnsitzfinanzamt geltend gemacht werden.

Beispielhafte Darstellung des Veranlagungsverfahrens


Tabelle in neuem Fenster öffnen
2023
2024
2025
2026
ⒸⒹ

Das Finanzamt führt im Kalenderjahr 2024 für das Kalenderjahr 2023 eine Veranlagung (→ 20.3.) durch. Im Zuge der Veranlagung finden geltend gemachte Freibeträge (→ 20.2.) Berücksichtigung.

Nach der Durchführung der Veranlagung für 2023 erhält der Arbeitnehmer

Ⓐ einen Einkommensteuerbescheid (Veranlagungsbescheid = Mitteilung über die Erledigung und über das Ergebnis der Veranlagung 2023),

Ⓑ ev. einen Vorauszahlungsbescheid (nur bei einer Pflichtveranlagung, → 20.3.2.) für das Kalenderjahr 2024 und Folgejahre,

Ⓒ ev. einen Freibetragsbescheid für das Kalenderjahr 2025 (dieser enthält grundsätzlich jene Freibeträge, die bei der Veranlagung 2023 berücksichtigt worden sind) und

Ⓓ ev. eine Mitteilung zur Vorlage beim Arbeitgeber für das Kalenderjahr 2025 (diese enthält die im Freibetragsbescheid angeführten Freibeträge).

20.2. Freibeträge

Zu den Steuerermäßigungen, die grundsätzlich auf Antrag (amtliches Formular L 1) des Arbeitnehmers in Form eines Freibe...

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