zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Prinz

Personalverrechnung: eine Einführung 2024

Rechtliche Grundlagen – Erläuterungen – Gelöste Beispiele

32. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4826-2

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Personalverrechnung: eine Einführung 2024 (32. Auflage)

S. 13210. Dienstreise, Dienstfahrten, Fahrten Wohnung–Arbeitsstätte, Werkverkehr

10.1. Dienstreise

Eine Dienstreise liegt vor, wenn der Dienstnehmer zur Ausführung eines ihm erteilten Auftrags seinen Dienstort vorübergehend verlässt, ohne dass dabei i.d.R. eine Mindestzeit und eine Mindestweggrenze vorgesehen ist.

Bei einer Versetzung des Dienstnehmers an einen anderen Dienstort desselben Dienstgebers liegt keine Dienstreise vor.

Bei Vorliegen einer Dienstreise werden i.d.R. Reisekostenentschädigungen bezahlt.

Bei diesen handelt es sich um Vergütungen des Dienstgebers an den Dienstnehmer, durch die dem Dienstnehmer die Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Dienstreise ersetzt werden.

Reisekostenentschädigungen (Diäten) gliedern sich in:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Reisevergütungen,
Tagesgelder,
Nächtigungsgelder;
Fahrtkostenvergütungen,
Kilometergelder.

Der Ersatz der Reisekosten kann – abhängig vom anzuwendenden Kollektivvertrag bzw. einer Vereinbarung –

  • pauschal,

  • nach festen Sätzen oder

  • nach den tatsächlichen Aufwendungen

erfolgen.

10.2. Abgabenrechtliche Bestimmungen

10.2.1. Sozialversicherung

Reisekostenentschädigungen sind beitragsfrei zu behandeln, soweit diese auch nicht steuerbar bzw. steuerfrei zu behandeln s...

Daten werden geladen...