Mehrkosten beim Bauvertrag
1. Aufl. 2017
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S. 24619. Zusammenfassung
Öffentliche und private Auftraggeber sehen sich heutzutage des Öfteren mit aggressiven Mehrkostenforderungen für Leistungsabweichungen konfrontiert, deren Nachweise fast ausschließlich aus Annahmen oder Herleitungen aus der bauwirtschaftlichen Literatur bestehen.
Das vorliegende Werk liefert nun die rechtlichen und bauwirtschaftlichen Grundlagen, um mit Mehrkostenforderungen für Leistungsabweichungen beim Bauvertrag vertragsgemäß umzugehen.
Die dafür nötigen Regelungen und damit verbundenen Erkenntnisse aus § 1168 Abs 1 ABGB werden nachstehend nochmals zusammenfassend erläutert.
Dabei kann gleich vorweg festgestellt werden, dass in den Regelungen der ÖNORMEN B 2110/2118 keine Abweichungen vom der allgemeinen zivilrechtlichen Regelung liegen. Demgemäß geht die herrschende Ansicht davon aus, dass die diesbezüglichen Regelungen der ÖNORMEN B 2110/2118 nur eine Konkretisierung der gesetzlichen Anspruchsgrundlagen gem § 1168 ABGB Abs 1 darstellen.
Es sind daher auch bei Mehrkostenforderungen im ÖNORM-B2110/2118-Vertrag die Regelungen des § 1168 Abs 1 ABGB zu beachten.
Die wichtigste Anspruchsgrundlage sehen die Autoren in § 1168 Abs 1 Satz 2 ABGB, wie in den ersten Kapiteln des Buches erörtert wurde. Der Wortlaut „angemessene Entschädigung“...