TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Kodek/Plettenbacher/Draskovits/Kolm

Mehrkosten beim Bauvertrag

Der gesetzliche Werklohnergänzungsanspruch bei Leistungsabweichungen nach § 1168 ABGB bei Bauvorhaben

1. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3757-0

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Mehrkosten beim Bauvertrag (1. Auflage)

S. 22013. Abrechnung von Werklohn- und Werklohnergänzungsansprüchen in der Baupraxis

Ralph Kolm

Gemäß § 1170 ABGB ist „das Entgelt in der Regel nach vollendetem Werk zu entrichten“. Oft möchte der Werkunternehmer aber vor allem bei großen Bauvorhaben die (diesfalls zumindest faktisch bestehende) Vorleistungs- (und oftmals einhergehend auch die Vorfinanzierungs-)Pflicht nicht übernehmen. Es wird meist vereinbart, dass der Werkunternehmer berechtigt sein soll, während der Ausführung und entsprechend den erbrachten Leistungen mittels Abschlagsrechnungen Akontozahlungen auf den Werklohn anzusprechen (siehe dazu beispielsweise auch die einschlägige Regelung in Punkt 8.3.2 der ÖNORM B 2110). Dies gilt dann auch für vom ursprünglich vertraglich vereinbarten Leistungsumfang nicht umfasste Leistungen, die beispielsweise in Regie, also nach tatsächlichem Aufwand erbracht werden sollen.

Wie Kodek bereits oben ausgeführt hat (siehe oben 2.7.), ist der Werkunternehmer zudem im Falle des vertraglichen Abgehens von der gesetzlich vorgesehenen Vorleistungspflicht berechtigt, auch die von ihm geforderte Entschädigung gemäß § 1168 Abs 1 Satz 2 ABGB in die entsprechende Teilrechnung aufzunehmen und fällig zu stellen. Die Prüfung, Abrechnung und Be...

Mehrkosten beim Bauvertrag

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.