Mehrkosten beim Bauvertrag
1. Aufl. 2017
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 816. Bauwirtschaftliche Grundlagen
Bauwirtschaftliche Mehrkostenforderungen aufgrund eines gestörten Bauablaufs sind mittlerweile zu ständigen Begleitern auf Baustellen aller Größenordnungen geworden. Dabei sieht sich der öffentliche Auftraggeber fast ausschließlich mit Mehrkostenforderungen konfrontiert, deren Nachweise nur auf bauwirtschaftlichen Annahmen bzw Herleitungen aus der bauwirtschaftlichen Literatur aufgebaut sind.
Die Abwicklungsregelungen aus dem § 1168 ABGB, der ÖNORM B 2110 und anderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von öffentlichen Auftraggebern, die vorliegende bauwirtschaftliche Literatur und die geltende Rechtsprechung in Österreich liefern keine klare und eindeutige Aussage, wie ein korrekter Nachweis der Auswirkungen auf die Leistungserbringung bei Leistungsstörungen vertragsgemäß aufzubauen ist.
Folgende Fragen treten regelmäßig bei der Prüfung von Mehrkostenforderungen auf:
War der Auftragnehmer (AN) tatsächlich in seiner Leistungserbringung gestört?
Stammen tatsächlich sämtliche Leistungsstörungen aus der Sphäre des Auftraggebers (AG)?
Mit welchem ungestörten Bauablauf konnte der AN überhaupt rechnen?
Haben die Leistungsstörungen tatsächlich einen Einfluss auf den Bauablauf?
Diese Fragen werden in den derzeit