Das arbeitsgerichtliche Verfahren in der Praxis
1. Aufl. 2017
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S. 432. Teil: Wichtige Arbeitsrechtsfragen
1. Konkurrenzklausel
1.1. Praxisbeispiel
Im Dienstvertrag, den ein Dienstnehmer vor Aufnahme der Beschäftigung unterschreiben soll, findet sich folgende Klausel:
,,Der Dienstnehmer verpflichtet sich, ein Jahr lang nach Beendigung des Dienstverhältnisses im Geschäftszweig des Dienstgebers weder selbstständig noch unselbständig tätig zu sein, außer der Dienstgeber erteilt hierzu seine ausdrückliche Zustimmung.
Als Geschäftszweig des Dienstgebers im Sinne dieser Bestimmung wird verstanden: ............. (Anführung des Geschäftszweigs).
Unabhängig davon ist dem Dienstnehmer untersagt, Kunden des Dienstgebers abzuwerben und/oder für diese in anderer Weise selbstständig oder unselbstständig tätig zu werden. Unter Abwerbung wird jede Tätigkeit des Dienstnehmers verstanden, die darauf gerichtet ist, dass ein Kunde des Dienstgebers seinen Vertrag mit dem Dienstgeber auflöst, um Kunde eines Mitbewerbers des Dienstgebers zu werden.
Jedes Zuwiderhandeln des Dienstnehmers gegen die genannten Verbote berechtigt den Dienstgeber zur vorzeitigen Auflösung des Dienstvertrags mit sofortiger Wirkung. Unabhängig davon ist der Dienstnehmer verpflichtet, dem Dienstgeber den ...