VwGH vom 31.01.2019, Ro 2017/15/0036
Betreff
Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Dr. Zorn, die Hofrätin Dr. Büsser sowie die Hofräte MMag. Maislinger, Mag. Novak und Dr. Sutter als Richter, unter Mitwirkung des Schriftführers Karlovits, LL.M., über die Revision der a AG in P, vertreten durch die PwC PricewaterhouseCoopers Wirtschaftsprüfung u. Steuerberatung GmbH in 1220 Wien, Donau-City-Straße 7, gegen das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichts vom , Zl. RV/2100732/2017, betreffend Körperschaftsteuer 2007, zu Recht erkannt:
Spruch
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Begründung
1 Der vorliegende Fall gleicht in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht in den entscheidungsrelevanten Punkten SOP 2005 jenem, der vom Verwaltungsgerichtshof mit Erkenntnis vom heutigen Tag, Ro 2017/15/0037, hinsichtlich Körperschaftsteuer 2008 entschieden wurde. Gemäß § 43 Abs. 2 VwGG kann daher auf die Begründung dieses Erkenntnisses verwiesen werden.
2 Die gegenständliche Revision war somit gleichfalls als unbegründet abzuweisen.
Wien, am
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI: | ECLI:AT:VWGH:2019:RO2017150036.J00 |
Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.
Fundstelle(n):
TAAAE-94505