Jakom EStG | Einkommensteuergesetz
14. Aufl. 2021
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§ 4a Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen
Übersicht
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1. | Allgemeines | ||
2. | Begünstigter Empfänger nach Abs 2 Z 1 iVm Abs 3 | ||
3. | Begünstigter Empfänger nach Abs 2 Z 2 iVm Abs 4 | ||
4. | Spendenbegünstigung nach Abs 2 Z 3 iVm Abs 5 | ||
a) | Allgemeines | ||
b) | Begünstigte Zwecke (Abs 2 Z 3 lit a bis e) | ||
c) | Nicht abzugsfähige Beträge | ||
d) | Begünstigte Körperschaften | ||
e) | Übergangsvorschriften | ||
5. | Begünstigter Empfänger nach Abs 2 Z 4 iVm Abs 6 | ||
6. | Begünstigter Empfänger nach Abs 2 Z 5 iVm Abs 4a | ||
7. | Expertenbeirat (Abs 8) |
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1. Allgemeines. Durch das StRefG 2009 wurden alle den Spendenabzug betreffenden Regelungen im § 4a zusammengefasst. Die Z 1 und 2 dieses § 4a entsprachen fast wortgleich den bisher in § 4 Abs 4 Z 5 und 6 enthaltenen Regelungen; ab der VA 2009 sind nach Z 3 weiters ab dem getätigte Spenden für mildtätige Zwecke, die Entwicklungshilfe und die Hilfestellung in Katastrophenfällen abzugsfähig. Für Zwecke der Evaluierung der Abzugsfähigkeit von Zuwendungen gem § 4a Z 3 und 4 sowie § 18 Abs 1 Z 8 ist ein Prüfungsbeirat beim BMF einzurichten (§ 124b Z 152). Durch das AbgÄG 2011 wurde § 4a aus Gründen der systematischen und sprachl Klarheit neu gefasst und auch in einigen Punkten inhal...