zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Kanduth-Kristen/Laudacher/Lenneis/Marschner/Peyerl

Jakom EStG | Einkommensteuergesetz

Jahreskommentar

14. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4247-5

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Kanduth-Kristen/Laudacher/Lenneis/Marschner/Peyerl - Jakom EStG | Einkommensteuergesetz

§ 119 Einkünfte aus Kapitalvermögen und aus Vermietung und Verpachtung

Laudacher

1

1. Steuerbefreiung für Genussscheine und junge Aktien (§ 119 Abs 1). In § 27 Abs 3 Z 1 bis 3 sind die stfreien Vorgänge im Rahmen der Einkünfte aus KapVerm normiert. Betroffen sind

  • nach § 18 Abs 1 Z 4 begünstigte Genussscheine (Z 1) und Gewinnanteile aufgrund offener Ausschüttungen aus jungen Aktien sowie

  • Ausschüttungen aus Aktien und Genussrechten bis zu 25.000 €, die von AG iSd § 5 Z 14 KStG ausgegeben wurden.

Diese StBefreiung wird auf Genussscheine und junge Aktien ausgedehnt, die vor dem erworben wurden.

2

2. Zehntelabsetzungen nach § 28 Abs 2 EStG 1972 bei Erwerb von Todes wegen (§ 119 Abs 2). In § 28 Abs 2 EStG 1972 geregelte Zehntelbeträge sind im Fall des Erwerbes von Todes wegen als Teilbeträge des § 28 Abs 3 anzusehen.

3

3. Fortführung der Zehntelbeträge nach § 28 Abs 2 EStG 1972 (§ 119 Abs 3). Auf zehn Jahre verteilte WK nach § 28 Abs 2 EStG 1972 sind im Bereich des EStG 1988 unverändert fortzuführen.

4

4. Zuwendungen aus öffentl Mitteln als Einnahmen aus VuV (§ 119 Abs 4). Nach § 28 Abs 6 sind Zuwendungen aus öffentl Mitteln nicht zu den Einnahmen aus VuV zu zählen, sondern kürzen die AK/HK bzw die Instandhaltungs- und Instandsetzungsaufwendungen. Wurden die Zuwendungen für Aufwendungen (AK/HK, Instandh...

Jakom EStG | Einkommensteuergesetz

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.