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Kanduth-Kristen/Laudacher/Lenneis/Marschner/Peyerl

Jakom EStG | Einkommensteuergesetz

Jahreskommentar

14. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4247-5

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Dokumentvorschau
Kanduth-Kristen/Laudacher/Lenneis/Marschner/Peyerl - Jakom EStG | Einkommensteuergesetz

§ 62 Berücksichtigung besonderer Verhältnisse

Christian Lenneis

LStR: Rz 1027 bis Rz 1038i

Übersicht


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1.
Allgemeines
1
2.
Werbungskosten (Z 1, 3, 4, 5, 6, 7)
29
a)
Allgemeines
2
b)
Pauschbetrag für Werbungskosten
3
c)
Pflichtbeiträge zu gesetzl Interessenvertretungen
4
d)
Beiträge für die freiwillige Mitgliedschaft bei
Berufsverbänden und Interessenvertretungen
5
e)
Pflichtbeiträge zur gesetzl SozV
6
f)
Wohnbauförderungsbeiträge
7
g)
Pendlerpauschale, Werkverkehr
8
h)
Rückzahlung von Arbeitslohn
9
3.
Pauschbetrag für SA (Z 2)
4.
Freibeträge (Z 8, 9, 10)
5.
WK-Pauschbetrag für Expatriates (Z 11)

1

1. Allgemeines. § 62 regelt, welche Beträge vor Anwendung des LStTarifs vom -Arbeitslohn (inkl Sachbezüge) abzuziehen sind, und dient somit der ordnungsgemäßen Durchführung der Lohnverrechnung. Damit allerdings der Arbeitslohn, der die Basis für die Abzüge nach § 62 bildet, bestimmt werden kann, sind zunächst nicht stbare Einkünfte nach § 26, sodann stfreie Einkünfte nach § 3 auszuscheiden. Zuletzt erfolgt eine Kürzung um die in den § 67–69 angeführten Beträge, die auch bei einer VA nach § 41 Abs 4 S 1 außer Ansatz bleiben. Einen irrtüml unterlassenen Abzug der in § 62 angeführten Beträge kann der ArbG nach § 240 Abs 1 BAO bis zum Ablauf des jeweili...

Jakom EStG | Einkommensteuergesetz

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