Jakom EStG | Einkommensteuergesetz
10. Aufl. 2017
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§ 4b Zuwendungen zur Vermögensausstattung
Übersicht
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1. | Allgemeines | ||
2. | Voraussetzung für die Abzugsfähigkeit als BA | ||
a) | Allgemeines | ||
b) | Höchstbetrag | ||
c) | Nachversteuerung |
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1. Allgemeines. Die Vermögensausstattung einer Stiftung stellt keine Spende dar und kommt somit für die steuerl Absetzbarkeit als BA oder SA nicht in Betracht. Werden darüber hinaus echte Spenden an eine neu errichtete Stiftung durch den Stifter oder einen Zustifter getätigt, sind diese nur dann abzugsfähig, wenn die Stiftung spendenbegünstigt ist. Allerdings kann einer Körperschaft nur dann die Spendenbegünstigung zuerkannt werden, wenn diese seit mindestens drei Jahren die Voraussetzungen des § 4a Abs 8 erfüllt. Dies ist bei einer neu errichteten Stiftung nicht der Fall (EB zu BGBl I 160/2015). Nunmehr ist daher zur Förderung der Errichtung von gemeinnützigen und spendenbegünstigten Stiftungen die Zuwendung von ertragsbringenden Vermögen an die Stiftung als BA oder SA abzugsfähig. Die Zuwendung kann in Geld oder in Wirtschaftsgütern (gemeiner Wert) erfolgen. Zuwendungen zur unmittelbaren Zweckverwirklichung der Stiftung fallen hingegen unter das allgemeine Spendenregime des § 4a. Dies wäre z B der Fall, wenn einer m...