Jakom EStG | Einkommensteuergesetz
10. Aufl. 2017
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§ 30b Immobilienertragsteuer
EStR: Rz 6701 bis Rz 6739
Literatur 2016: Kittl/Renner, Sonderfragen zur ImmoESt: Verkäufe durch einen begünstigten Verein sowie Möglichkeiten der Rückerstattung, BFGj 16, 86; Lenneis, Korrektur einer überhöht abgeführten ImmoESt, wobl 2016, 242; Wachter, Leitfaden ImmoESt (2016); Zaminer, Verlustverrechnung aus privaten Grundstücksveräußerungen nach der StRef 2015/16, in Urnik/Fritz-Schmied, BilanzStRecht (2016) 67.
Übersicht
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1. | Zweck | ||
2. | Inkrafttreten | ||
3. | ImmoESt (Abs 1 und Abs 1a) | ||
a) | Höhe | ||
b) | Entrichtung | ||
4. | Abgeltungswirkung (Abs 2) | ||
5. | Veranlagungsoption (Abs 3) | ||
6. | Besondere Vorauszahlung (Abs 4) | ||
7. | Betriebl Grundstücksveräußerungen (Abs 5) | ||
8. | Wohnungseigentumsgemeinschaften (Abs 6) |
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1. Zweck. Die Erhebung der ESt für Einkünfte aus der Veräußerung von Grundstücken soll primär im Wege der selbst zu berechnenden ImmoESt erfolgen (s RV 1680 BlgNR XXIV. GP, 13). Für private Grundstücksveräußerungen soll mit der „AbzugsSt“ (s dazu gleich) analog zum KESt-System Abgeltungswirkung eintreten (s Bodis/Schlager RdW 12, 173). Die Mitteilungs- und Selbstberechnungsverpflichtung von Parteienvertretern ist in § 30c geregelt. Aufgrund der nicht eindeutigen geset...