Handbuch Wirtschaftsprüfung
1. Aufl. 2019
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S. 15701. Einleitung
Aufgrund der Regelungen des Kapitalmarkgesetzes, der EU-Prospektrichtlinie und der EU-Prospektverordnung ist bei folgenden Kapitalmarkttransaktionen ein Wertpapierprospekt für das öffentliche Angebot und/oder die Zulassung von Wertpapieren zum Handel an einem organisierten Markt verpflichtend: Börsengänge (Initial Public Offering – IPO), Kapitalerhöhungen bzw prospektpflichtige Anteilsverkäufe über die Börse (bspw Secondary Purchase Offering – SPO) sowie Begebungen von Schuldverschreibungen einschließlich des Auflegens von Emissionsprogrammen. Neben nationalen Platzierungen sind auch internationale Kapitalmarkttransaktionen möglich, wobei diese zB unter Rule 144A des (US) Securities Act 1933 fallen können.
Bei einer Vielzahl dieser Transaktionen wird in der Regel der jeweilige Abschlussprüfer durch den Emittenten – üblicherweise auf Verlangen der begleitenden Emissionsbanken – aufgefordert, einen Comfort Letter auszufertigen. Der Comfort Letter wird zumeist an den Emittenten sowie die prospektverantwortlichen Emissionsbanken adressiert und fasst die Ergebnisse gesondert vereinbarter Untersuchungshandlungen in Bezug auf Finanzinformationen zusammen.
Die folgende Abhandlun...