Handbuch Wirtschaftsprüfung
1. Aufl. 2019
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S. 15311. Einführung in die prüferische Durchsicht
1.1. Zielsetzung einer prüferischen Durchsicht und Abgrenzung zu anderen Bestätigungs- bzw Prüfungsleistungen
Die prüferische Durchsicht zählt neben der gesetzlichen Abschlussprüfung zu den Vorbehaltstätigkeiten eines Abschlussprüfers. Der Begriff „prüferische Durchsicht“ ist synonym mit dem international gebräuchlichen Begriff „Review“.
Es handelt sich bei der prüferischen Durchsicht um eine Prüfungsleistung des Wirtschaftsprüfers, welche die Glaubhaftigkeit der zugrundeliegenden Finanzinformationen erhöhen soll. Dabei gilt es, die historischen Finanzinformationen hinsichtlich ihrer Plausibilität zu überprüfen und eine Gesamtaussage bezogen auf den Abschluss zu treffen. Im Unterschied zur klassischen Abschlussprüfung zielt die prüferische Durchsicht allerdings nicht auf eine positive Gesamtaussage ab, die mit der Erteilung eines förmlichen Bestätigungs(Versagungs-)vermerks endet. Der Abschlussprüfer kann letztlich seine Gesamtaussage zum vorliegenden Abschluss auf Basis der eingeholten Prüfungsnachweise nur mit gewisser Sicherheit (in der Abschlussprüfung ist die Rede von hinreichender Sicherheit) treffen.
Bei dieser Form der betriebswirtsch...