Handbuch Wirtschaftsprüfung
1. Aufl. 2019
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S. 10621. Einleitung
Die Planung einer Abschlussprüfung ist Gegenstand des International Standard on Auditing (ISA) 300 „Planning An Audit Of Financial Statements“. Durch die Verpflichtung zur Durchführung bestimmter Planungsaktivitäten, deren Art und Umfang maßgeblich von der Größe und Komplexität der zu prüfenden Einheit abhängen, soll eine wirksame Prüfungsdurchführung gewährleistet werden. ISA 300 behandelt in erster Linie die Planungsaktivitäten im Rahmen von Folgeprüfungen. Zusätzliche Überlegungen, die es bei der Planung von Erstprüfungen zu beachten gilt, finden sich in Rz 13 dieses ISA sowie in ISA 510. Bezogen auf die Planung von Konzernabschlussprüfungen sei auf die Ausführungen des ISA 600 verwiesen.
Unter Planung wird ganz allgemein die gedankliche Vorwegnahme zukünftigen Handelns durch die systematisch vorbereitete Festlegung von Zielen und der zu ihrer Erreichung notwendigen Maßnahmen verstanden. Im Kontext eines Prüfungsauftrags wird durch eine sorgfältige Planung das Ziel verfolgt, den Prüfungsablauf so zu gestalten, dass dieser unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsprinzips im Hinblick auf die Verhältnisse des zu prüfenden Unternehmens in sachlicher, personeller und zeitl...