Handbuch Wirtschaftsprüfung
1. Aufl. 2019
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S. 6401. Einleitung
Zum Stichtag sind 236 Stiftungen und 70 Fonds nach dem Bundesstiftungs- und Fondsgesetz im beim Bundesministerium für Inneres geführten Bundessstiftungs- und Fondsregister eingetragen. Ein Großteil dieser Stiftungen und Fonds besteht zum Teil seit vielen Jahren bzw Jahrzehnten.
Bis 1974 war das Stiftungsrecht in Österreich nicht kodifiziert und stellte sich als eine kaum überschaubare Summe von verschiedensten, vor allem aus der Monarchie stammenden Rechtsquellen dar. Erst in 1974 wurde mit dem Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 1974 (BStFG 1974) vom Gesetzgeber eine Rechtsgrundlage erlassen, welche für gemeinnützige Stiftungen und Fonds, die nach ihren Zwecken über den Interessenbereich eines bestimmten Bundeslandes hinausgehen, heranzuziehen ist.
Das BStFG 1974 sah ursprünglich keine Verpflichtung zur Abschlussprüfung von Stiftungen und Fonds vor. Erst mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 wurde die Abschlussprüfungspflicht für Stiftungen mit einem Stiftungsvermögen bzw für Fonds mit einem Fondsvermögen von mehr als 1 Mio € eingeführt.
Im Zuge des Gemeinnützigkeitsgesetzes 2015 wurde das BStFG 1974 mit Wirkung zum aufgehoben und das neue Bundes-Stiftungs...