Handbuch Wirtschaftsprüfung
1. Aufl. 2019
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S. 3441. Einführung
In der Rechnungslegung wird der Konzernabschluss als Jahresabschluss einer Gruppe von Unternehmen betrachtet, der alle Unternehmen der Gruppe so zeigt, als ob sie nur ein einziges Unternehmen wären. Die Informationswirkung des Konzernabschlusses soll sich daher nicht grundsätzlich von der eines Jahresabschlusses unterscheiden; von der Zielsetzung her unterscheidet sich daher auch die Konzernabschlussprüfung nicht von der Jahresabschlussprüfung.
In seltenen Fällen unterscheidet sich möglicherweise auch die Vorgangsweise bei der Konzernabschlussprüfung nicht von der Jahresabschlussprüfung, idR ist das aber sehr wohl der Fall: Während bei der Jahresabschlussprüfung die Prüfungsplanung und ‑durchführung pro Abschlussposten bzw pro Geschäftsfall erfolgt, wird die Konzernabschlussprüfung normalerweise in die Prüfung von Teilbereichen bzw Tochterunternehmen untergliedert. Pro Teilbereich bzw Tochterunternehmen erfolgt dann wiederum eine eigene Prüfungsplanung und ‑durchführung wie bei einer Jahresabschlussprüfung. Die Planung der Konzernabschlussprüfung erfolgt daher in zwei Stufen auf Ebene des Gesamtkonzerns und auf Ebene der Teilbereiche bzw Tochterunternehmen.
Der zweite Un...