Der Konzern im Gesellschafts- und Steuerrecht
1. Aufl. 2021
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S. 791Grenzen der Außenprüfung
Anja Cupal/Michael Nester/Alexandra Patloch-Kofler
1. Einleitung
Die Ankündigung einer Außenprüfung stellt für Unternehmen eine Störung in der betrieblichen Routine dar. Im besten Fall wird die Prüfung ohne wesentliche Feststellungen und ohne großen Zeit- und Arbeitsaufwand – sowohl auf Seiten des Unternehmens als auch auf Seiten des Abschlussprüfers – abgeschlossen, im schlechtesten Fall wird die Außenprüfung auf § 99 FinStrG umgestellt, kann mehrere Jahre dauern, bindet erhebliche Sach- und Personalressourcen und führt zu wesentlichen Abgabennachforderungen sowie zu einer finanzstrafrechtlichen Verurteilung.
In diesem Spannungsfeld bewegt sich der nachfolgende Beitrag. Die Kenntnis der Möglichkeiten und Grenzen einer Außenprüfung sollen den Abgabenpflichtigen bzw den Unternehmer im Einzelfall in die Lage versetzen, adäquat zu reagieren.
2. Allgemeines zur Außenprüfung
2.1. Rechtliche Grundlagen
Die Außenprüfung – landläufig auch Betriebsprüfung genannt – ist ein Teil der allgemeinen Aufsichtsmaßnahmen, die die Behörde dazu berechtigt, Auskünfte über alle für die Erhebung von Abgaben maßgeblichen Sachverhalte zu verlangen. Die rechtliche Grundlage für Außenprüfungen ist die ...