Der Konzern im Gesellschafts- und Steuerrecht
1. Aufl. 2021
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S. 789Einleitung
Die Außenprüfung („Betriebsprüfung“) stellt das umfassendste Kontrollinstrument und in der täglichen Praxis auch den unmittelbarsten „Kontakt“ der Abgabenbehörden dar. Sie dient dazu, die steuerliche Gebarung des Abgabepflichtigen umfassend zu prüfen und umfasst in der Regel einen Zeitraum von drei bis fünf Veranlagungsjahren. Da eine solche Außenprüfung aus Unternehmersicht beachtliche Ressourcen bindet und punktuell mit dem Risiko eines nachgelagerten Finanzstrafverfahrens verbunden ist, ist die Außenprüfung auch im Konzernsteuerrecht von großer Bedeutung; die exakte Kenntnis der Behördenbefugnisse sowie der eigenen Pflichten ist unerlässlich. Für Details zu den Grenzen der Außenprüfung siehe Beitrag Cupal/Nester/Patloch-Kofler, Grenzen der Außenprüfung.