Der Konzern im Gesellschafts- und Steuerrecht
1. Aufl. 2021
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S. 509Sondervorschriften für hybride Gestaltungen
Jan Knesl/Pavel Knesl/Klaus Hirschler
1. Einleitung
Mit dem Steuerreformgesetz 2020 wurden in § 14 KStG neue Sondervorschriften für hybride Gestaltungen (sog Hybrid Mismatch Arrangements) normiert. Damit wurde zusätzlich zu den bereits bestehenden Bestimmungen (§§ 10 Abs 4 bzw 12 Abs 1 Z 10 KStG), die ansatzweise bestimmte unerwünschte Gestaltungen adressieren, ein umfassendes Regelwerk für hybride Gestaltungen sowie hybride Rechtsträger geschaffen. Die neuen Bestimmungen des § 14 leg cit sollen unerwünschte „Steuerdiskrepanzen“ neutralisieren, die im Rahmen einer „hybriden Gestaltung“ einen doppelten Abzug oder einen Abzug von Aufwendungen ohne Erfassung der korrespondierenden Erträge als Einnahmen zur Folge haben.
Die Grundlage für die Sondervorschriften für hybride Gestaltungen des § 14 KStG bildet – ähnlich wie im Falle der Hinzurechnungsbesteuerung gem § 10a KStG – das Base Erosion and Profit Shifting Projekt (BEPS) der OECD. Dieses hat zum Ziel, missbräuchliche Gestaltungen zur steuerlichen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung einzudämmen und die Besteuerung von Unternehmenseinkünften auf internationaler Ebene besser abzustimmen. Zu diesem Zweck identifizierte die OECD sechs kritische Bereiche u...