Der Konzern im Gesellschafts- und Steuerrecht
1. Aufl. 2021
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S. 109Personengesellschaften im Konzern – Ausgewählte Fragestellungen aus ertragsteuerlicher Sicht
Katharina Haselsteiner
1. Einleitung
Kapitalgesellschaften sind durch eine scharfe Trennung zwischen der Gesellschaftsebene und ihren Mitgliedern (Gesellschaftern) geprägt (sog Trennungsprinzip). Demnach wird ertragsteuerlich auf Ebene einer Kapitalgesellschaft sowohl das Ergebnis ermittelt als auch die Besteuerung mittels Körperschaftsteuer iHv 25 % vorgenommen. Verluste werden auf Ebene der Gesellschaft vorgetragen und können mit späteren Gewinnen der Gesellschaft verrechnet werden. Die Kapitalgesellschaft bildet somit ein eigenes Steuersubjekt, welches völlig unabhängig neben den Gesellschaftern steht. Auf Gesellschafterebene kommt es erst bei einer tatsächlichen Ausschüttung zu einer Besteuerung in Form der Kapitalertragsteuer, welche idR von der ausschüttenden Kapitalgesellschaft einzubehalten ist.
Personengesellschaften unterscheiden sich ertragsteuerlich insofern von Kapitalgesellschaften, als auf Ebene der Personengesellschaft das ertragsteuerliche Ergebnis ermittelt wird, jedoch sie selbst weder dem EStG noch dem KStG unterliegt, weil die Besteuerung auf Ebene der Gesellschafter erfolgt. Das e...