Bilanzierung 2023
19. Aufl. 2022
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S. 129Kapitel 6: Eigenkapital
6.1. Einleitung – Gliederung – Ausweis (§ 224 UGB)
6001
In diesem Kapitel soll die Gliederung und der Ausweis des Eigenkapitals der verschiedenen Gesellschaftsformen dargestellt werden. Danach werden Sonderfragen im Bereich der Position des Eigenkapitals erläutert.
6.1.1. Gesetzliche Regelungen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Anwendungsbereich des Dritten Buches des UGB | |
Negatives Eigenkapital | |
Rücklage für eigene Anteile | |
Nennkapital | |
Kapitalrücklage | |
Gewinnrücklage | |
Bestimmungen über die gebundenen Rücklagen |
6.1.2. Was ist unter „Eigenkapital“ zu verstehen?
6002
Der Begriff „Eigenkapital“ wird in keiner gesetzlichen Norm oder sonstigen verbindlichen Regelung definiert. Entscheidend ist, dass jene Beträge, die als Eigenkapital auszuweisen sind, dem Unternehmen nicht aufgrund eines Beendigungsaktes entzogen werden können. Es muss also eine gesellschaftsrechtliche Bindung vorliegen. Ansonsten liegt bloß eine Verbindlichkeit des Unternehmens gegenüber dem Einlagegeber vor. Weiters muss die Einlage Verluste tragen (Verlustabsorption). Sie ist am unternehmerischen Erfolg beteiligt. Der Bilanzgewinn selbst wird als Fremdkapital angesehen, da dieser an die Beteiligten ausgeschüttet werden kann.
6.2. Einzelunternehmen
6003
Die Gliederung gem ...