Brein/Denk/Krainer/Pfeiler/Sixl

Bilanzierung 2023

für den Jahresabschluss 2022 (dbv)

19. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7041-0820-3

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Bilanzierung 2023 (19. Auflage)

S. 46

2.1. Gliederung – Ausweis (§ 224 UGB)

2001

Gemäß § 224 Abs 2 A UGB ist folgende Untergliederung zu treffen:


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Aktiva
A.
Anlagevermögen
I.
Immaterielle Vermögensgegenstände
1.
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus abgeleitete Lizenzen
2.
Geschäfts(Firmen)wert
3.
geleistete Anzahlungen
II.
Sachanlagen
1.
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremdem Grund
2.
technische Anlagen und Maschinen
3.
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
4.
geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau
III.
Finanzanlagen
1.
Anteile an verbundenen Unternehmen
2.
Ausleihungen an verbundene Unternehmen
3.
Beteiligungen
4.
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
5.
Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens
6.
sonstige Ausleihungen

Für die Gliederung in der Steuerbilanz gibt es keine gesetzlichen Vorschriften. § 4 Abs 2 EStG verlangt, dass die Bilanz nach den allgemeinen Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung erstellt werden muss. Daher erfolgt die Gliederung in der Praxis in Anlehnung an die unternehmensrechtlichen Vorschriften.

2.1.1. Bewertung von Anlagevermögen allgemein

2002

Anlagevermögen wird mit den Anschaffungs- bzw Herstellungskos...

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