SWK-Spezial Die neue Besteuerung von Kapitalvermögen
1. Aufl. 2009
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 805. Auswirkungen auf Körperschaften
5.1. Unter § 7 Abs 3 KStG fallende Körperschaften
Für unter § 7 Abs 3 KStG fallende Körperschaften – somit Körperschaften, die auf Grund der Rechtsform nach unternehmensrechtlichen Vorschriften zur Rechnungslegung verpflichtet sind, wie insbesondere SE, AG und GmbH (soweit nicht gemeinnützig) – ändert sich durch das neue Besteuerungssystem nichts. Diese Körperschaften sind von der Neuregelung ausdrücklich ausgenommen. Dies bewirkt, dass wie bisher sowohl die laufenden Einkünfte der Kapitalanlagen – ausgenommen steuerfreie Dividenden – als auch die Veräußerungsgewinne – ausgenommen internationale Schachtelbeteiligungen – der generellen Körperschaftsteuerpflicht mit einem Steuersatz von 25% unterliegen.
Teilwertabschreibungen und Veräußerungsverluste können – allenfalls verteilt über sieben Jahre – weiterhin steuermindernd geltend gemacht werden. Mit den Kapitalanlagen in Zusammenhang stehende Ausgaben bleiben steuermindernde ...