SWK-Spezial Die neue Besteuerung von Kapitalvermögen
1. Aufl. 2009
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S. 533. Verlustverwertung und Teilwertabschreibungen
Die Einführung der neu strukturierten Besteuerung von Vermögenszuwächsen von Kapitalvermögen und Derivaten durch das BBG 2011, wonach diese sowohl im betrieblichen als auch im außerbetrieblichen Bereich bei natürlichen Personen grundsätzlich mit dem einheitlichen Steuersatz von 25% zu besteuern sind, hat die Notwendigkeit einer Neuregelung der Verlustverrechnung mit sich gebracht. Im BBG 2011 ist nun die Möglichkeit der Verrechnung von Verlusten aus Kapitaleinkünften unter bestimmten Voraussetzungen vorgesehen. Der Verlustausgleich kann allerdings nur im Rahmen der Veranlagung geltend gemacht werden. Ein Verlustvortrag eines daraus resultierenden Verlustüberhangs ist nur bei im Betriebsvermögen gehaltenen Kapitalvermögen, und auch da nur unter gewissen Einschränkungen, möglich.
Die Verlustverwertung bei Investmentfonds wird im Rahmen eines eigenen Kapitels behandelt (siehe Kapitel 4).