Mietrecht in der Praxis
1. Aufl. 2017
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S. 189X. Verfahrensrechtliche Besonderheiten; mietrechtliches Außerstreitverfahren
A. Allgemeines
Im Vollanwendungsbereich des MRG ist für die überwiegende Mehrzahl der mietrechtlichen Angelegenheiten ein besonderes „außerstreitiges Verfahren“ vorgesehen (§ 37 MRG), das der häufig vorkommenden Beteiligung einer Vielzahl an Verfahrensparteien Rechnung trägt. Das Verfahren in mietrechtlichen Angelegenheiten unterscheidet sich in mehrfacher Hinsicht von anderen gerichtlichen Verfahren, von denen hier nur einige ausgewählte Punkte kurz angesprochen werden sollen.
B. Angelegenheiten des mietrechtlichen Außerstreitverfahrens
§ 37 MRG zählt abschließend jene Angelegenheiten auf, die ins mietrechtliche Außerstreitverfahren verwiesen sind; praktisch relevant sind vor allem folgende:
S. 190Anerkennung als Hauptmieter (§ 2 Abs 3 MRG)
Durchführung von Erhaltungs- oder Verbesserungsarbeiten (§§ 3, 4 und 6 MRG)
Duldung von Eingriffen in das Mietrecht zur Durchführung von Erhaltungs-, Verbesserungs-, Änderungs- und Errichtungsarbeiten einschließlich des Anspruches auf angemessene Entschädigung (§ 8 Abs 2 und 3 MRG)
Veränderung des Mietgegenstandes durch den Mieter (§ 9 MRG) sowie Feststellung der Höhe und Ersatz von Aufwendungen auf eine Wohnung (§ 10 MRG)
Überprüfung der Höhe des ver...