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Richter

Mietrecht in der Praxis

1. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3421-0

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Mietrecht in der Praxis (1. Auflage)

S. 81IV. Rechtsnachfolge auf Vermieterseite

A. Fälle des Vermieterwechsels

Die Befugnis zur Vermietung folgt in der Regel aus dem Eigentum an der unbeweglichen Sache. Ein Wechsel des Vermieters findet daher dann statt, wenn die unbewegliche Sache an einen anderen übertragen wird. Eine Übertragung kann auf verschiedene Arten stattfinden, bspw durch Gesamtrechtsnachfolge im Erbfall oder durch rechtsgeschäftliche Übertragung des Eigentumsrechts, also durch Verkauf oder Schenkung.

Die rechtlichen Auswirkungen der Übertragung des Eigentumsrechts auf bestehende Mietverträge unterscheiden sich danach, ob das MRG auf den Mietvertrag voll- oder teilanwendbar ist oder ob eine Vollausnahme vorliegt:

  • Für den Fall der Vollausnahme gelten nur die Regelungen des ABGB (§§ 1120, 1121 ABGB).

  • Im Vollanwendungs- und im Teilanwendungsbereich besteht mit § 2 MRG eine einheitliche Regelung zum Schutz des Mieters.

S. 82B. Außerhalb des Anwendungsbereichs des MRG (Vollausnahme)

1. Veräußerung des Mietgegenstandes (§ 1120 ABGB)

Veräußerung iSd § 1120 ABGB bedeutet jede Übertragung des Eigentumsrechts an einen Einzelrechtsnachfolger (in erster Linie Kauf und Schenkung, es kommen aber auch Einbringung, Übertragung durch Legat und Übergang der Nutzung vom Fruchtnießer auf d...

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