Klassische Fallen im Mietrecht
1. Aufl. 2017
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S. 107VII. Wertsicherung des Hauptmietzinses
Fall 25: Wenn eine Indexklausel ein zweischneidiges Schwert sein muss
Der Fall zeigt auf, dass Preisgleitklauseln („Indexklauseln“) im Anwendungsbereich des KSchG „zweiseitig“ formuliert sein müssen, das heißt, nicht nur Erhöhungen, sondern auch Senkungen des Entgelts vorsehen müssen (§ 6 Abs 1 Z 5 KschG).
Gesetzlicher Hintergrund
Gemäß § 6 Abs 1 Z 5 KSchG sind für den Verbraucher Vertragsbestimmungen jedenfalls nicht verbindlich, nach denen dem Unternehmer auf sein Verlangen für seine Leistung ein höheres als das bei der Vertragsschließung bestimmte Entgelt zusteht, es sei denn, dass der Vertrag bei Vorliegen der vereinbarten Voraussetzungen für eine Entgeltänderung auch eine Entgeltsenkung vorsieht, dass die für die Entgeltänderung maßgebenden Umstände im Vertrag umschrieben und sachlich gerechtfertigt sind sowie dass ihr Eintritt nicht vom Willen des Unternehmers abhängt.
Sachverhalt
Die S-GmbH schließt im Oktober 2015 als Liegenschaftseigentümerin mit Frau Z einen unbefristeten Mietvertrag über eine 138 m2 große Altbauwohnung (Vollanwendung des MRG) ab. Aufgrund der Unternehmereigenschaft der S-GmbH und der Verbrauchereigenschaft der Frau Z unterliegt das Mietverhältnis a...