Klassische Fallen im Mietrecht
1. Aufl. 2017
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S. 95VI. Mietzinsüberprüfung
Fall 22: Zu spät gerügt wird früh bereut
Der Fall behandelt die Rügeobliegenheit des Unternehmers, der im Vollanwendungsbereich des MRG eine Geschäftsräumlichkeit mietet, bezüglich des vereinbarten Hauptmietzinses (§ 16 Abs 1 Z 1 MRG).
Gesetzlicher Hintergrund
Gemäß § 16 Abs 1 Z 1 MRG kann sich im Vollanwendungsbereich des MRG ein Unternehmer, der eine Geschäftsräumlichkeit mietet, auf die Überschreitung des zulässigen Höchstmaßes des Hauptmietzinses nur berufen, wenn er die Überschreitung unverzüglich, spätestens jedoch bei Übergabe des Mietgegenstandes, gerügt hat.
Sachverhalt
Die A-GmbH ist ein florierendes Dienstleistungsunternehmen und sucht - weil die bisher genutzten Räumlichkeiten mittlerweile aus allen Nähten platzen - im Sommer 2016 einen neuen Bürostandort. Unter Beiziehung eines auf Büroflächen spezialisierten Immobilienmaklers wird die A-GmbH in einem repräsentativen Jugendstilhaus, wo die Möglichkeit zur Anmietung zweier übereinander liegender Geschoßebenen besteht, fündig. Schnell verdichten sich die Vertragsverhandlungen mit der Vermieterseite, und schon bald, nämlich im August 2016, kann ein auf zehn Jahre befristeter Mietvertrag mit einem monatlichen Nettomietzins von EUR 12.000,- verein...