1x1 der Immobilienverwaltung
1. Aufl. 2018
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S. 137Kapitel 4: Abgabe
Bei der Abgabe einer Liegenschaft aus der Verwaltung sind sämtliche Punkte wie bei der Übergabe zu beachten, nun aber aus der Sichtweise der abgebenden Hausverwaltung.
Grundsätzlich bestehen mehrere Gründe, weshalb eine Verwaltung aufgekündigt wird. Die wichtigsten sind:
Kündigung wegen Unzufriedenheit
Verkauf einer Liegenschaft
Bei Eigentümern, welche mehrere Liegenschaften besitzen, auch Änderung der Verwaltung oder Eigenverwaltung
Sofern die Verwaltung der Liegenschaft aufgekündigt wird, ist zuerst der Verwaltungsvertrag daraufhin zu überprüfen, ob etwaige Kündigungsfristen oder Bedingungen vereinbart worden sind (siehe auch Kapitel 2, Punkt III.1 ff.). I.d.R. sind diese derart gestaltet, dass nur in dieser Form aufgekündigt werden kann und dass die Tätigkeit meist zum Jahreswechsel beendet S. 138wird. Problematisch ist hier immer die Betriebskostenabrechnung, die sowohl nach den gesetzlichen und bestandvertraglichen Bestimmungen als auch aufgrund der Regelmäßigkeit immer für ein gesamtes Jahr durchzuführen ist. Aus diesem Grunde ist in jedem Fall zu klären (auch wenn unterjährig die Verwaltung übergeben wird), wer die Abrechnung des letzten Jahres noch zu erstellen und v....