Das 1 × 1 der Abrechnung im Miets- und Zinshaus
2. Aufl. 2021
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 13II. Unterscheidung der einzelnen Bereiche des Mietrechtsgesetzes
Die gesetzlichen Verpflichtungen des Vermieters, dem Mieter bestimmte Abrechnungen zu entsprechenden Zeitpunkten zu legen, sind von den Regelungen im Mietrechtsgesetz abhängig.
Diese gesetzlichen Bestimmungen unterscheiden sich in den einzelnen Bereichen des Mietrechtsgesetzes.
A. Vollausnahmenbereich
Im Bereich der Vollausnahmen kommen die Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes nicht zur Anwendung, sondern lediglich die bestandrechtlichen Vorschriften des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB).
Es bestehen unter anderem kein besonderer Kündigungsschutz des Mieters, keine speziellen Befristungsbestimmungen, keine AbrechS. 14nungslegungsvorschriften für Betriebskosten sowie für besondere Aufwendungen und keine Mietzinsobergrenzen gemäß MRG.
Im Vollausnahmenbereich können und sollten daher vertraglich entsprechende Vereinbarungen getroffen werden, wie und wann welche Kosten vom Vermieter dem Mieter weiterverrechnet werden dürfen.
Sofern ein Mietgegenstand im Sinne des MRG (Wohnung, Wohnungsteil, Geschäftsräumlichkeit) in Bestand gegeben wird, obliegt dem Vermieter die Beweis- und Behauptungslast, dass ein Voll- oder Teilausnahmetatbestand vorliegt. Im Zweifel wird eher von einem Vollanwendungstatbestand auszu...