SWK-Spezial Verrechnungspreisdokumentationspflichten
1. Aufl. 2017
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S. 128Anhang 4 – Erl zum VPDG-DVE
Erläuterungen
Ziel der Verordnung ist es, die Stammdokumentation (Master File) sowie die landesspezifische Dokumentation (Local File) näher zu determinieren. Es werden die Vorgaben der OECD umgesetzt: Punkt 13 des Aktionsplans der OECD zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS) stellt fest, dass die Bereitstellung von Informationen zur Durchführung von Risikoabschätzungen und Prüfungen in Verrechnungspreisfragen wesentlich zur Bewältigung des Problems der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung beitragen kann. Die Leitlinien der OECD zur Verrechnungspreisdokumentation verlangen von multinationalen Unternehmen genau jene Informationen, die nunmehr gesetzlich festgelegt und mit einer eigenen Verordnung genau ausgeführt werden soll. Die innerstaatliche Umsetzung entspricht nicht nur den international anerkannten Vorgaben der OECD sondern auch jenen der EU, nämlich der Entschließung zu einem Verhaltenskodex zur Verrechnungspreisdokumentation für verbundene Unternehmen in der Europäischen Union (EU TPD), ABl. Nr. C 176 vom S. 1.
Zu § 1 – § 6:
Im Rahmen der Stammdokumentation sollen multinationale Unternehmen den Steuerverwaltungen ...