SWK-Spezial: Steuerreform 2015/16
1. Aufl. 2015
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S. 139 Anhang 1
Steuerreformgesetz 2015/2016 – StRefG 2015/2016
Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988
Das Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. XX/2015, wird wie folgt geändert:
1. In § 2 Abs. 2 wird die Zahl „104,“ samt Satzzeichen gestrichen.
2. § 3 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
a) Z 13 lit. a lautet:
Der geldwerte Vorteil aus
der Benützung von Einrichtungen und Anlagen (beispielsweise Erholungs- und Kurheime, Kindergärten, Betriebsbibliotheken, Sportanlagen, betriebsärztlicher Dienst) und
zielgerichteter, wirkungsorientierter Gesundheitsförderung (Salutogenese) und Prävention, soweit diese vom Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenversicherung erfasst sind, sowie Impfungen,
die der Arbeitgeber allen Arbeitnehmern oder bestimmten Gruppen seiner Arbeitnehmer zur Verfügung stellt.“
b) In Z 14 entfällt am Ende des Satzes der Punkt, und es wird die Wortfolge „sowie aus Anlass eines Dienst- oder eines Firmenjubiläums empfangene Sachzuwendungen bis zu einer Höhe von 186 Euro jährlich.“ angefügt.
S. 140c) In Z 15 lit. b wird der Betrag „1.460 Euro“ durch den Betrag „3.000 Euro“ ersetzt.
d) In Z 16b wird am Ende folgender Schlussteil angefügt:
„Reiseaufwandsentschädigungen, die an Mitg...