SWK-Spezial: Steuerreform 2015/16
1. Aufl. 2015
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Die Regierungsvorlage zum Steuerreformgesetz 2015/2016 (RV 684 BlgNR XXV. GP) passierte am mit einem Abänderungsantrag betreffend die Regelungen von Bankauskünften den Finanzausschuss und wurde am vom Nationalrat beschlossen. Im Folgenden sollen die Bestimmungen dieses Sammelgesetzes, soweit sie das Finanzstrafrecht betreffen, dargestellt werden. Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.
1. Allgemeine Zielrichtung
Die finanzstrafrechtlichen Änderungen stehen im Zusammenhang mit dem gesamten Steuerreformpaket. Die Hauptzielrichtung besteht daher in der Schaffung von verbesserten rechtlichen Rahmenbedingungen zur abgabenrechtlichen Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet des Strafrechts. Folgende Themenbereiche sind davon betroffen:
Konzentration der Strafverfolgung auf Sachverhalte mit erhöhtem Sanktionsbedarf,
Abstimmung der Tatbestände auf abgabenrechtliche Maßnahmen der Betrugsbekämpfung,
Schaffung von Rechtsgrundlagen zur Verbesserung der strafrechtlichen Ermittlungen in einem sich – auch technologisch – rasant entwickelnden Umfeld und
Ausbau des Rechtsschutzes.
2. Entfall der Strafbarkeit geringfügigen Fehlverhaltens
Die Strafbarkeit von fahrlässigen Ver...