SWK-Spezial: Steuerreform 2015/16
1. Aufl. 2015
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Das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) wurde erst vor einem Jahr zum , in Folge des aufhebenden Erkenntnisses des , mit dem Ziel der Wiederherstellung der Verfassungsmäßigkeit grundlegend reformiert. Gegenüber der nunmehrigen umfassenden Umgestaltung im Rahmen der Steuerreform 2015/2016 waren die letztjährigen Änderungen – umgangssprachlich formuliert – jedoch „nur ein Klacks“. Die Neuerungen reichen von der Erweiterung sowohl der grunderwerbsteuerpflichtigen als auch der steuerbefreiten Tatbestände über die Bemessungsgrundlage zum Tarif und zu verschiedenen Begleitmaßnahmen.
Die GrEStG-Zitate im folgenden Beitrag beziehen sich auf jene Fassung, die mit in Kraft treten wird; wenn hingegen die derzeit gültige Rechtslage angesprochen ist, wird darauf ausdrücklich hingewiesen.
1. Erweiterung der grunderwerbsteuerlichen Tatbestände
1.1. Rechtslage bis zum Steuerreformgesetz 2015/2016
Der Tatbestand der Anteilsvereinigung gemäß § 1 Abs 3 GrEStG kann nach der geltenden Rechtslage verwirklicht werden, wenn Anteile einer grundstücksbesitzenden Gesellschaft erworben bzw übertragen werden. Aufgrund der neutralen Formulierung der Bestimmung sind dabei sämtliche Gese...