SWK-Spezial: Steuerreform 2015/16
1. Aufl. 2015
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Zur Gegenfinanzierung der im StRefG 2015/2016 bewirkten Entlastungen, insbesondere im Bereich des Einkommensteuertarifs, wurden – neben den Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuer- und Sozialbetrug – steuerliche Strukturmaßnahmen und das sogenannte Solidaritätspaket beschlossen. Die bedeutendsten Änderungen dabei sind jene bei der Kapitalvermögens- und Immobilienbesteuerung, die mit knapp 650 Millionen € jährlich in etwa die Hälfte des in diesen Bereichen geplanten Gesamtvolumens an Steueraufkommen von ca 1,3 Milliarden € ausmachen. Aufgrund ihrer großen Bedeutung sollen diese Änderungen im Folgenden ausführlich dargestellt werden.
1. Änderungen der Kapitalvermögensbesteuerung
1.1. Endbesteuerungsgesetz
Als Teil der steuerlichen Solidaritätsmaßnahmen war die Beibehaltung des bisherigen besonderen Steuersatzes von 25 % gemäß § 27a Abs 1 EStG für Geldeinlagen und nicht verbriefte sonstige Forderungen bei Kreditinstituten vorgesehen, während für alle sonstigen Einkünfte aus Kapitalvermögen ein höherer besonderer Steuersatz von 27,5 % eingeführt werden sollte. Die Änderungen im EndbesteuerungsG erfolgten daher primär vor dem Hintergrund dieser Maßnahmen und somit der Einführung unterschiedlicher Sondersteuer...