SWK-Spezial: Steuerreform 2015/16
1. Aufl. 2015
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S. 59Wartetastenregelung für Verluste von kapitalistischen Mitunternehmern (§ 23a EStG)
Bis 1988 existierte bereits ein § 23a EStG 1972, der Verluste von Kommanditisten und vergleichbar Haftungsbeschränkten, die ein negatives Kapitalkonto entstehen ließen oder den Negativstand erhöhten, auf Wartetaste gelegt hat. Mit Inkrafttreten des EStG 1988 ist diese Bestimmung zunächst ersatzlos entfallen, weil man dachte, vor allem durch den gleichzeitigen Wegfall der vorzeitigen Abschreibung (von grundsätzlich 40 %) die Entstehung von Buchverlusten gleichsam an der Wurzel gepackt zu haben; für IFB-Verluste wurde eine gesonderte Wartetastenregelung (§ 10 Abs 8 aF) vorgesehen. Zusätzlich wurde Verlustmodellen durch weitere Wartetastenregelungen in § 2 Abs 2a für bestimmte Tätigkeitsbereiche (Leasing, unkörperliche Wirtschaftsgüter) und teilweise zusätzlich durch ein Sofortabschreibungsverbot in § 13 EStG für vermietete geringwertige Wirtschaftsgüter („Verlustbeteiligungsobjekte“ waren zB Einkaufswagen, Gaszähler) entgegengewirkt. Selbst eine speziell auf Verlustmodelle zugeschnittene Wartetastenregelung wurde eingerichtet, erwies sich aber in der Praxis als wenig wirksam. Verlustbeteiligungsmodelle wurden weiterhin an den Wartetasteninstrume...