SWK-Spezial: Steuerreform 2015/16
1. Aufl. 2015
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Mit dem Steuerreformgesetz 2015/2016 wird in § 4 Abs 12 EStG ein neues Konzept für Einlagenrückzahlungen von Körperschaften geschaffen. Die Bestimmung bildet eine „Schnittstelle“ zwischen Körperschaften und ihren Anteilsinhabern: Ob ein von einer Körperschaft ausgeschütteter Betrag als Gewinnausschüttung oder als Einlagenrückzahlung zu qualifizieren ist, bestimmt einerseits die Evidenzierung auf Ebene der Körperschaft, andererseits die steuerliche Behandlung auf Ebene der Anteilsinhaber als „Empfänger“ des ausgeschütteten Betrages. Die Neuregelung von § 4 Abs 12 EStG zählt zweifelsfrei zu den spannendsten und praktisch bedeutendsten ertragsteuerlichen Themen der Steuerreform 2015/2016; auch (steuer-)politisch steht die Regelung in Diskussion.
1. Abgrenzung von Einlagenrückzahlung und Gewinnausschüttung
Ob ein ausgeschütteter Betrag als Einlagenrückzahlung oder Gewinnausschüttung zu behandeln ist, hat primär für die Anteilsinhaber der ausschüttenden Körperschaft Bedeutung. Der Grund dafür sind die damit einhergehenden steuerlichen Rechtsfolgen, die sich auch maßgeblich dadurch unterscheiden, ob der Empfänger des ausgeschütteten Betrages eine natürliche Person oder eine Körperschaft ist.
Welche Rechtsfolgen haben Ge...