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SWK-Spezial: Steuerreform 2015/16

1. Aufl. 2015

ISBN: 978-3-7073-3346-6

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Dokumentvorschau
SWK-Spezial: Steuerreform 2015/16 (1. Auflage)

1. Streichung bzw Auslaufen der Topf-Sonderausgaben

Die Administration der Regelung zur steuerlichen Berücksichtigung der sogenannten „Topf-Sonderausgaben“ hat sich in der Praxis als äußerst komplex dargestellt und die steuerliche Auswirkung bei den einzelnen Steuerpflichtigen ist nur gering.

Daher sind die Topf-Sonderausgaben ab grundsätzlich steuerlich nicht mehr absetzbar, allerdings ist eine Übergangsfrist vorgesehen.

Welche Sonderausgaben fallen unter „Topf-Sonderausgaben“?

Derzeit sind

  • Beiträge zu freiwilligen Kranken-, Unfall- oder Pensionsversicherungen sowie

  • Beiträge zu bestimmten Lebensversicherungen und

  • Ausgaben zur Wohnraumschaffung oder Wohnraumsanierung

als sogenannte „Topf-Sonderausgaben“ steuerlich absetzbar.

Wie wirken sich „Topf-Sonderausgaben“ derzeit steuerlich aus?

Diese „Topf-Sonderausgaben“ sind jedoch mit einem Höchstbetrag von 2.920 € pro Jahr limitiert. Der Höchstbetrag erhöht sich um weitere 2.920 €, wenn dem Steuerpflichtigen der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag zusteht oder wenn der (Ehe-) Partner maximal 6.000 € an Einkünften erzielt. Weiters erhöht sich der Höchstbetrag ab dem dritten Kind um 1.460 €. Da kinderreiche Familien von andere...

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